Oktober |
|
|
|
|
Di, |
13.10. |
Landeskegelmeisterschaft |
Kegelhalle, Hallwang |
ABGESAGT |
Mi, |
14.10. |
Bezirksstockschießen Flachgau |
Straßwalchen |
ABGESAGT |
November |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Dezember |
|
|
|
|
Mi, |
09.12. |
Oma-Opa-Enkerl-Backtag |
50plus Center, Salzburg |
ABGESAGT |
|
|
Adventsingen 2020 |
Große Aula, Salzburg |
ABGESAGT |
Veranstaltungen.
Ab Montag gilt für alle Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:
o Indoor max. 10 Personen
o Outdoor max. 100 Personen
o Ausgenommen davon sind Begräbnisse sowie religiöse Veranstaltungen und Demonstrationen
Für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt:
o Indoor max. 1.500 Personen (bei mehr als 10 Personen wird eine behördliche Genehmigung benötigt)
o Outdoor max. 3.000 Personen (bei mehr als 100 Personen wird eine behördliche Genehmigung benötigt)
In den eigenen vier Wänden gelten keine rechtlich bindenden Beschränkungen. Wir bitten aber die sozialen Kontakte in Summe zu reduzieren.
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
Ab Montag ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in ganz
Österreich in folgenden Bereichen verpflichtend:
o In allen Geschäften
o Im Dienstleistungsbereich
o Im Gesundheitsbereich
o Im Parteienverkehr bei Behörden
o In Schulen außerhalb des Klassenraumes
o In der Gastronomie für das Servicepersonal und für Gäste, wenn sie nicht sitzen
o Auf Märkten und Messen auch outdoor
Gastronomie.
Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist indoor nur an einem
Sitzplatz erlaubt.
An einem Tisch sind max. 10 Personen erlaubt.
Die Sperrstunde für die Nachtgastronomie mit 1:00 Uhr gilt nun auch für geschlossene Veranstaltungen. Die Bundesländer können diese Sperrstunde auch weiter nach vorne verlegen, wenn sie es für notwendig erachten.
Um die Gastronomie weiterhin zu entlasten, wird die Senkung der Umsatzsteuer auf 2021 ausgeweitet.